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Abmahnungen unserer Mitgliedsbetriebe wegen angeblicher Patentverletzungen (Stand: 21.3.2007)

ZVEH legt Handlungshilfe und Musterschreiben vor

Zahlreiche elektro- und informationstechnische Handwerksbetriebe werden in diesen Tagen wegen einer angeblichen Patentrechtsverletzung von der Firma SuperSat Elektronikhandels GmbH, Neu-Isenburg, abgemahnt. Juristisch ist aktuell nicht abschließend zu klären, ob tatsächlich eine Patentrechtsverletzung vorliegt. Aus diesem Grund liefert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt, den Mitgliedsbetrieben der Innungen ein kompaktes Leistungspaket mit einer detaillierten Informationsschrift sowie einem Musterschreiben.

Mit Blick auf diese rechtlichen Unwägbarkeiten hat der ZVEH eine Übersicht mit kaufmännischen und taktischen Hinweisen zusammengestellt. Sie erörtern folgende Fragen:
Was kann passieren, wenn Betroffene nichts gegen die Abmahnung unternehmen?
Was passiert, wenn die Unterlassungsverpflichtungserklärung unterzeichnet wird?
Wie können sich Betroffene wehren?

Weiterhin hat ein vom ZVEH beauftragter Fachanwalt exklusiv für Innungsmitglieder ein Musterschreiben im Word-Format entworfen, das im internen Bereich abgerufen werden kann.

Zusätzliche Information:

Weiterhin hinterlegt der ZVEH bei den bundesweit 16 Landgerichten, die erstinstanzlich für patentrechtliche Angelegenheiten zuständig sind, eine so genannte »Patenrechtliche Schutzschrift«. Diese Informationsschrift soll die Gerichte für die besondere Problematik des Falles sensibilisieren und aufmerksam machen.

Viele der betroffenen Betriebe hatten in jüngster Zeit auf eine detaillierte Lockanfrage reagiert und Angebote für eine Lieferung einer besonders konfigurierten Satellitenempfangsanlage abgegeben. Statt eines Auftrags flatterte ihnen jedoch ein Anwaltsschreiben ins Haus. Die Fragen, ob der Firma SuperSat tatsächlich Patentrechte zustehen oder ob die abgegebenen Angebote tatsächlich Patentverletzungen darstellen, sind aus aktueller Sicht jedoch nicht abschließend zu klären. Rechtlich verbindliche Entscheidungen obliegen ausschließlich den Gerichten.

Darüber hinaus wird der Sachverhalt derzeit durch den vom ZVEH beauftragten Fachanwalt einer gründlichen juristischen Bewertung unterzogen. Erforderlichenfalls wird der ZVEH in einem juristischen Eilverfahren (Musterprozess) die Rechte seiner Mitgliedsbetriebe sichern lassen.

Mit freundlichem Gruß
FACHVERBAND ELEKTRO- UND
INFORMATIONSTECHNISCHE HANDWERKE NRW
Tel: 0231 51985-0
Fax: 0231 51985-44
Geschäftsführer: Josef Hillebrand

 

Wichtiges BGH-Urteil: Prüfung von Elektroanlagen gehört zu den Betriebskosten

Vermieter dürfen finanzielle Aufwendungen für die Überprüfung von Elektroanlagen über die Betriebskostenabrechnung an die Mieter weiterreichen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. (Aktenzeichen: BGH VIII ZR 123/06)

Wie der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin unter Berufung auf das Urteil berichtet, gelten demnach Kosten zur Überprüfung von Elektroanlagen nicht als Instandsetzungs-- und Installationskosten. Dem Gericht zufolge können laufende Kosten einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Immobilie als Betriebskosten umgelegt werden. Zudem führe die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit mittelbar auch zur Reduzierung der Instandhaltungskosten.
Deshalb sei sie nicht der Mängelbeseitigung zuzuordnen. Damit eine Überwälzung der Kosten möglich sei, müsse nur eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag unter »sonstige Betriebskosten« vorhanden sein. (dpa/gms)

Das gesamte Urteil finden Sie hier.

 

Die AVBEltV wird ersetzt durch die "Niederspannungsanschlussverordnung"

Am 8.11.2006 ersetzt die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die AVBEltV von 1980. Der gesamte Vorordnungstext ist nachzulesen unter www.buzer.de/gesetz/7430/index.htm

Weitere Informationen finden Sie unter Allgemeines » Installateurverzeichnis.

 

Absicherung im Vorzählerbereich

Aus der Diskussion um den SLS-Schalter im Vorzählerbereich ging folgende Textänderung hervor: PDF-Dokument

Zusätzliche technische Hinweise für das Bundesland Nordrhein-Westfalen finden Sie hier: PDF-Dokument

 

Experten fordern mehr Sicherheit beim Umgang mit Elektrizität

Mit einer gemeinsamen Erklärung machen Sicherheits- und Verbraucherschutzexperten aus Politik und Wirtschaft zusammen mit den Verbänden der Elektrotechnik gezielt auf den sicheren Umgang mit Elektrizität aufmerksam

Sie fordern mehr Maßnahmen zur Verringerung von Stromunfällen, insbesondere in Privathaushalten. Ausgehend von Unfallstudien warnen sie: Noch immer sind erhebliche Sach- und tödliche Personenschäden durch elektrischen Strom zu beklagen. Die Berufsgenossenschaften haben diese Aktion maßgeblich begleitet.

Heimwerken ist ein beliebtes Hobby der Deutschen. Gerne greifen sie in ihrer Freizeit zu Hammer, Säge oder Schraubendreher. Doch allzu oft sind falsch oder laienhaft installierte Elektroanlagen Auslöser für einen tödlichen Schlag oder Brände. "So mancher Heimwerker gefährdet sich nicht nur durch mangelhafte Elektrogeräte, sondern auch durch allzu leichtsinnige Installationen", warnt Dr. Jens Jühling, Präventionsmanager der BGFE. "Bei Um- oder Ausbauten wagen sie sich an Reparaturen oder das Verlegen von elektrischen Leitungen, ohne über das nötige Fachwissen zu verfügen. Auch müssen sichere Elektroprodukte zum Einsatz kommen", so Dr. Jühling weiter.

Burkhard Schulze, Sicherheits-Experte und Bundesbeauftragter für das Normenwesen im Zentralverband des Elektrohandwerks (ZVEH) rät deshalb: "Überlassen Sie Installation, Reparatur und Wartung elektrischer Anlagen und Geräte der Fachkraft. Falsche Sparsamkeit ist hier schlichtweg fehl am Platze!" Was viele Hobby-Heimwerker nicht wissen: Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsnormen gefährden sie nicht nur Leib und Leben, sondern schließen damit im Ernstfall auch ihren Versicherungsschutz aus. Für Bauherren, Vermieter, Hausverwalter und Mieter gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, legt insbesondere bei Mieterwechsel Wert auf eine fachkundige Überprüfung der elektrischen Anlage durch das Elektrohandwerk.

Download: Gemeinsame Erklärung

 

SLS-Schalter im Vorzählerbereich - Technische Anschlussbedingungen VDN Vergleich TAB2000

Technische Richtlinien und Empfehlungen

In dem Prozess des "Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. " gegen den VDEW-Musterwortlaut der TAB 2000, § 7.4 (2), wurde in der zweiten Instanz im Dezember 2005 der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich angenommen. Danach darf der bisherige Text nicht mehr von VDEW als Empfehlung ausgesprochen werden. Der Vergleich sieht einen modifizierten Text vor (siehe VDN-Nachrichten 12/2005).

Die VDN-PG "TAB" hat eine Zusammenstellung erarbeitet, in der die technischen Konsequenzen aus der neuen Fassung des § 7.4 (2) unter Berücksichtigung der übrigen geltenden Vorschriften und Normen aufgelistet sind.

Technische Hinweise zu § 7.4 (2) des VDEW-Musterwortlauts der TAB 2000 unter Berücksichtigung der Vorgaben des Vergleichs
In dem Prozess des "Schutzverbandes gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. " gegen den VDEW-Musterwortlaut der TAB 2000, § 7.4 (2), wurde in der zweiten Instanz im Dezember 2005 der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich angenommen. Danach darf der bisherige Text nicht mehr von VDEW als Empfehlung ausgesprochen werden. Der Vergleich sieht einen modifizierten Text vor (siehe VDN-Nachrichten 12/2005). Die VDN-PG "TAB" hat eine Zusammenstellung erarbeitet, in der die technischen Konsequenzen aus der neuen Fassung des § 7.4 (2) unter Berücksichtigung der übrigen geltenden Vorschriften und Normen aufgelistet sind.
Download: PDF-Dokument

 

Fortbildung

Nach dem Unternehmermodell muss mindestens alle 3 Jahre ein Fortbildungsseminar nachgewiesen werden. In den Räumen der KH findet deshalb am 23. Juni 2006 ein Fortbildungsseminar der Berufsgenossenschaft statt.
Einzelheiten finden Sie unter »Termine« sowie im internen Bereich unter »Rundschreiben«.

 

50 Jahre Elektro Schwarzkopf, Troisdorf

Mit dem Fahrrad fuhr Werner Schwarzkopf im November 1955 zur Gemeindeverwaltung in Troisdorf, um den zu gründenden Elektro-Handwerksbetrieb anzumelden – ein Auto besaß er noch nicht. Vier Monate später eröffnete er gemeinsam mit seiner Frau Adele in der Spicher Bahnhofstraße auf 30 Quadratmetern das erste Verkaufsgeschäft für Elektroartikel.

Ein bescheidener Anfang, der aber schon bald erste Früchte zeigte. Hatte man 1957 nur drei Monteure als Mitarbeiter, so waren es 1959 bereits 25 sowie vier Auszubildende. Hatte man sich 1956 über die Anschaffung des ersten Automobils, einen „Leukoplastbomber“, gefreut, so verfügte man 1973 schon über 17 Kundendienstfahrzeuge.

Neben der stetigen Weiterentwicklung seines Unternehmens fand Werner Schwarzkopf auch noch Zeit, sich innerhalb der Elektro-Innung des Rhein-Sieg-Kreis ehrenamtlich zu engagieren. Im Prüfungswesen und Innungsvorstand, ab 1972 als Obermeister, erwarb er sich weit über die Innungsgrenzen hinaus ein hohes Ansehen. 1993 wurde Werner Schwarzkopf zum Ehrenobermeister der Elektro-Innung des Rhein-Sieg-Kreis ernannt.

1977 trat der Sohn Rolf Schwarzkopf in das Unternehmen ein und führt die Firma als Elektromeister und Diplom-Ingenieur seit 1990.

Heute bietet die Elektro Schwarzkopf GmbH mit 42 Mitarbeitern die gesamte Bandbreite innovativer Gebäudetechnik an - sowohl für Privatkunden als auch für Handel, Gewerbe und Industrie. Durch ein umfangreiches Service-Spektrum, dass den Kunden rund um die Uhr auch an Sonn- und Feiertagen zur Verfügung steht, sieht sich das Unternehmen auch für die Zukunft gut gerüstet.