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Die Zukunft liegt in der Ausbildung im Elektrohandwerk.
Unsere Mitgliedsbetriebe stellen jedes Jahr ca. 150 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Seit dem Ausbildungsjahr 2004 sind unsere Ausbildungsbetriebe, die Berufskollegs und Handwerkerbildungszentren bestens vorbereitet, die Ausbildung nach den neuen Ausbildungsverordnungen durchzuführen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Verordnungen:
- Elektroniker/Elektronikerin
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/Elektronikerin trat am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig trat die Elektroinstallateur-Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 1987 und die Fernmeldeanlagenelektroniker-Ausbildungsverordnung vom 28. Dezember 1987 außer Kraft.
- Systemelektroniker/Systemelektronikerin
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker/Systemelektronikerin trat am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig trat die Elektromechaniker-Ausbildungsverordnung vom 16. Dezember 1987 außer Kraft.
- Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik trat am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig trat die Elektromaschinenbauer-Ausbildungsverordnung vom 16. Dezember 1987 außer Kraft.
Voraussetzungen sind der 10b Abschluss der Hauptschule, Realschulabschluss, Fachoberschulreife oder Abitur. Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre. Die Ausbildung findet in den Betrieben und auf den Baustellen statt. Ergänzt wird die Theorie in mehreren Unterrichtsblöcken in den Berufskollegs in Bonn und Hennef. Außerdem finden überbetriebliche Lehrgänge in den Handwerkerbildungszentren (HBZ) in Bonn und Siegburg der Kreishandwerkerschaft statt.
Spannende Infos finden Sie unter www.e-zubis.de
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