Im Zuge der Beratungen zum Bundeshaushalt 2027 geraten aktuell auch Steuervergünstigungen in den Blick, darunter der „Handwerkerbonus“.
Man hört und liest es fast tagtäglich: Der deutsche Bundeshaushalt ächzt unter der Last der Ausgaben, eine Konsolidierung ist dringend notwendig. Um zusätzliche finanzielle Spielräume für den Haushalt 2027 zu schaffen, nimmt die Bundesregierung aktuell auch bestehende Steuervergünstigungen und Finanzhilfen unter die Lupe. Dabei wird auch eine Abschaffung des sogenannten „Handwerkerbonus“ (§ 35a Abs. 3 EStG) diskutiert.
Nach Ansicht des ZVEH ist es legitim, für die Sicherung des Bundeshaushalts bestehende Privilegien und Steuervorteile auf den Prüfstand zu stellen. Auch ist klar: Wenn der wirtschaftliche Stillstand beendet und dringend notwendige Reformvorhaben umgesetzt werden sollen, müssen alle Bürger/-innen einen Beitrag leisten.
Eine Abschaffung der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen lehnt die e-handwerkliche Organisation jedoch ebenso ab, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Das wäre in der aktuellen Situation ein falsches Signal“, so ZVEH-Hauptgeschäftsführer Alexander Neuhäuser.
Statt kurzfristig Haushaltslöcher zu stopfen und neue Verschiebebahnhöfe zu schaffen, müsse es darum gehen, nachhaltige Lösungen zu finden. Darüber hinaus macht der ZVEH deutlich: Auch die öffentliche Hand muss einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, zum Beispiel durch eine Begrenzung der ausufernden Verwaltungs- und Personalkosten (u. a. Einstellungsstopp bei Bundesbehörden). Generell, auch hier teilt der ZVEH die Ansicht des ZDH, müssen haushälterische Spielräume gemeinsam mit allen Interessenvertretungen erarbeitet und zwingend für wachstumsstärkende Strukturreformen eingesetzt werden.
Der ZDH verweist im Zuge der Debatte um den „Handwerkerbonus“ zudem darauf, dass sich die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen von klassischen Unternehmenssubventionen unterscheidet, da sie nicht unmittelbar den Betrieben gewährt wird, sondern bei den privaten Auftraggebern ansetzt und damit als Nachfrageanreiz für Handwerkerleistungen wirkt. Gleichzeitig ist er ein Instrument, um schwarz angebotene Leistungen einzudämmen. Eine Abschaffung von § 35a Abs. 3 EStG würde daher ein seit vielen Jahren etabliertes Instrument zur Schwarzarbeitsbekämpfung infrage stellen.
Um einen Beitrag zur Konsolidierungsdebatte zu leisten, hat das Gesamthandwerk Reformvorschläge erarbeitet, wie sich die bestehende Steuerbegünstigung weiterentwickeln und wirksamer, unbürokratischer und zielgenauer machen lässt. Klar ist aber auch: Die Schieflage des Haushalts lässt sich nur beheben, wenn Lasten und Opfer gleichmäßig verteilt werden und alle Bundesbürger/-innen einen Beitrag leisten.
Quelle: ZDH/ZVEH
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